ALBBUGY - Fahrzeugvermietung

Urheberrechtlicher Hinweis
Die Inhalte dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen wurden individuell für ALBBUGGY.de erstellt und sind urheberrechtlich geschützt. Eine Übernahme, Vervielfältigung oder gewerbliche Nutzung dieser Texte – auch auszugsweise – ist ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Rechteinhabers nicht gestattet. 
Jede unberechtigte Nutzung stellt eine Urheberrechtsverletzung dar und wird konsequent rechtlich verfolgt. Zivilrechtliche Ansprüche sowie gegebenenfalls strafrechtliche Schritte bleiben ausdrücklich vorbehalten.


AGB


Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
für die Vermietung von Fahrzeugen – ALBBUGGY.de

§1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über die zeitweise Vermietung von Fahrzeugen zwischen PHOTOMERA, Geschäftsbereich ALBBUGGY, Schloßstraße 15, 72582 Grabenstetten – nachfolgend Vermieter – und dem jeweiligen Mieter. Abweichende Vereinbarungen gelten nur, wenn sie schriftlich getroffen wurden.
§2 Vertragsgegenstand
Gegenstand des Vertrags ist die zeitweise Überlassung eines Fahrzeugs zur privaten Nutzung. Die konkreten Mietdaten wie Mietdauer, Mietpreis, Freikilometer, Übergabezeit und Rückgabezeit ergeben sich aus dem jeweiligen Mietvertrag.
§3 Verbindliche Buchung
Eine Buchung gilt als verbindlich, sobald der Vermieter einen bestimmten Termin für den Mieter bestätigt und das Fahrzeug für diesen Zeitraum reserviert hat. Die Bestätigung kann insbesondere per E-Mail, WhatsApp oder über ein separates Buchungssystem erfolgen. Mit der Terminbestätigung kommt eine verbindliche Buchung zustande. Für diese gelten die in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen geregelten Stornierungsregelungen.

§4 Treffpunkt 
Der vereinbarte Buchungstermin gilt als Treffzeit am Treffpunkt. Der Treffpunkt befindet sich grundsätzlich, sofern nichts anderes vereinbart wurde, am (Treffpunkt 1): Schloßstraße 15, 72582 Grabenstetten. Alternativ, sofern vom Vermieter ausdrücklich erwähnt, am (Treffpunkt 2): Auf der Brücke 4/1, 72582 Grabenstetten.

§5 Vertragsunterzeichnung
Vor Beginn der Fahrt wird der Mietvertrag vollständig ausgefüllt und vom Mieter unterzeichnet. Erst mit der vollständigen Unterzeichnung des Mietvertrags sowie der vollständigen Zustimmung zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen kommt der Mietvertrag über die Nutzung des Fahrzeugs zustande. Erscheint der Mieter nicht rechtzeitig zum vereinbarten Treffzeitpunkt, besteht kein Anspruch auf Durchführung des gebuchten Termins. Erfolgt die Durchführung dennoch aus Kulanz des Vermieters, bleibt der ursprünglich vereinbarte Rückgabezeitpunkt unverändert. Die verfügbare Fahrzeit verkürzt sich entsprechend um die Dauer der Verspätung sowie um die Zeit für die Einweisung in das Fahrzeug und die Vertragsunterzeichnung.

§6 Einweisung in das Fahrzeug
Vor Fahrtantritt erhält der Mieter eine Einweisung in die Bedienung des Fahrzeugs. Die Einweisung erfolgt nach der Unterzeichnung des Mietvertrags. Dabei werden insbesondere das Start- und Schaltverhalten, das sichere Abstellen des Fahrzeugs, die Handhabung der Handbremse sowie alle sicherheitsrelevanten Besonderheiten des Fahrzeugs erläutert. Der Mieter bestätigt, dass er diese Einweisung erhalten hat und das Fahrzeug sicher im öffentlichen Straßenverkehr führen kann. Der Mieter bestätigt außerdem, die Besonderheiten sowie die Fahreigenschaften des Fahrzeugs verstanden zu haben. Die Einweisung dauert in der Regel etwa 15 Minuten. Die gebuchte Fahrzeit beginnt erst mit der Abfahrt des Fahrzeugs und nicht mit der Vertragsunterzeichnung oder der Einweisung.
§7 Übergabe des Fahrzeugs
Die Übergabe des Fahrzeugs und die Durchführung der Fahrt setzen voraus, dass der Mieter einen gültigen Führerschein sowie einen gültigen Personalausweis oder Reisepass im Original vorlegt und der Mietvertrag vollständig ausgefüllt sowie diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen vollständig akzeptiert und unterzeichnet wurden. Ohne Vorlage der genannten Dokumente oder ohne vollständige Unterzeichnung des Mietvertrags erfolgt keine Übergabe des Fahrzeugs. Der Vermieter ist berechtigt, die Herausgabe des Fahrzeugs zu verweigern, wenn der Mietvertrag nicht vollständig ausgefüllt oder diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht anerkannt werden. Eine Buchung, Reservierung oder der Besitz eines Gutscheins allein begründet keinen Anspruch auf die Übergabe des Fahrzeugs. Das Fahrzeug wird in technisch einwandfreiem, verkehrssicherem und gereinigtem Zustand übergeben. Eventuelle Vorschäden werden im Mietvertrag dokumentiert und beeinträchtigen die Gebrauchstauglichkeit des Fahrzeugs nicht. Der Mieter ist verpflichtet, das Fahrzeug bei der Übergabe auf sichtbare Schäden zu überprüfen. Sichtbare Schäden, die bei der Übergabe vorhanden sind, werden im Mietvertrag dokumentiert. Schäden, die bei Rückgabe festgestellt werden und bei der Übergabe nicht dokumentiert wurden, gelten als während der Mietzeit entstanden, sofern der Mieter nicht nachweist, dass diese bereits zuvor vorhanden waren. Der Mieter bestätigt bei Übergabe, dass ihm das Fahrzeug ordnungsgemäß übergeben wurde. Der Vermieter ist berechtigt, die Übergabe des Fahrzeugs zu verweigern, wenn berechtigte Zweifel an der Fahreignung, der sicheren Bedienung des Fahrzeugs, der Einhaltung der Nutzungsbedingungen durch den Mieter oder an der Identität der Person bestehen, die das Fahrzeug übernehmen möchte. In diesem Fall gilt der Termin als vom Mieter nicht durchführbar.

§8 Stornierungsregelungen
Da das Fahrzeug für den gebuchten Termin exklusiv reserviert wird und in diesem Zeitraum keine weiteren Buchungen angenommen werden können bzw. potenzielle Buchungsanfragen abgelehnt werden müssen, fällt bei einer Stornierung eine entsprechende Ausfallgebühr an. Insbesondere bei kurzfristigen Absagen ist eine erneute Vermietung des Fahrzeugs häufig nicht mehr möglich. Daher werden folgende Beträge vom Buchungswert berechnet bzw. vom Gutscheinwert abgezogen:
• Stornierung: 30 Prozent.
• Stornierung weniger als vier Tage (weniger als 96 Stunden) vor dem verbindlich gebuchten Termin: 50 Prozent.
• Nichterscheinen ohne vorherige Stornierung: 100 Prozent.
§9 Witterungsbedingungen und Terminverschiebung
Die Nutzung des Fahrzeugs ist grundsätzlich wetterunabhängig möglich. Insbesondere stellen niedrige oder hohe Temperaturen keinen Grund für eine Terminverschiebung dar. Bei Regen zum Zeitpunkt des Fahrtbeginns am vereinbarten Treffpunkt kann der Termin nach Absprache kostenfrei verschoben werden. Maßgeblich ist hierbei ausschließlich die tatsächliche Wetterlage vor Ort zum Zeitpunkt des Fahrtbeginns. Eine Verschiebung im Vorfeld aufgrund von Wetterprognosen ist nur nach vorheriger Absprache mit dem Vermieter möglich. Wetterprognosen, Regenwahrscheinlichkeiten oder Vorhersagen allein begründen keinen Anspruch auf eine Terminverschiebung. Erscheint der Mieter nicht zum vereinbarten Termin, gilt dies unabhängig von der Wetterlage als Nichterscheinen ohne vorherige Stornierung im Sinne der Stornierungsregelungen.

§10 Allgemeine Nutzung des Fahrzeugs

Untersagt sind insbesondere die Teilnahme an Autorennen, Gelände- oder Offroadfahrten, der Transport von Gefahrstoffen sowie jegliche Nutzung außerhalb des öffentlichen Straßenverkehrs. Die Nutzung einer vorhandenen Anhängerkupplung oder Seilwinde ist nicht gestattet. Das Rauchen im Fahrzeug ist nicht gestattet. Eine vorhandene Handyhalterung dient ausschließlich der Ablage des Mobiltelefons außerhalb der Fahrt. Eine Nutzung während der Fahrt erfolgt ausschließlich auf eigene Verantwortung des Mieters. Der Vermieter übernimmt keine Haftung für Halt, Funktion oder mögliche Schäden an mobilen Geräten. Ein Anspruch auf eine bestimmte Strecke, Route oder das Erreichen bestimmter Ziele oder Sehenswürdigkeiten besteht nicht.

§11 Nutzung im regionalen Umkreis
Das Fahrzeug ist als Freizeitfahrzeug für Ausfahrten in der Region vorgesehen. Der Mieter verpflichtet sich, sich während der Mietzeit ausschließlich im regionalen Umfeld des Übergabeortes aufzuhalten. Die Nutzung des Fahrzeugs ist auf einen Umkreis von maximal etwa 50 Kilometern Luftlinie vom Übergabeort (72582 Grabenstetten) beschränkt. Dies entspricht einer erkundbaren Fläche von rund 7.800 Quadratkilometern. Da im Falle einer Panne oder eines technischen Problems größere Entfernungen eine Unterstützung durch den Vermieter erheblich erschweren können, sind Fahrten außerhalb dieses Radius unzulässig.

§12 Gepäck und Gegenstände
Der Mieter ist verpflichtet sicherzustellen, dass sich während der Fahrt keine losen Gegenstände im Fahrzeug oder in Kleidungstaschen befinden, die herausfallen, verloren gehen oder während der Fahrt umherfliegen können. Insbesondere hat der Mieter dafür Sorge zu tragen, dass Gegenstände aus Hosentaschen oder anderer Kleidung nicht herausfallen können. Lose Gegenstände sind vor Fahrtbeginn sicher zu verstauen. Fahrzeuge der „Buggy-Klasse 1“ (Renli 1100) sind mit einer Kofferraumbox ausgestattet. Die Kofferraumbox ist abschließbar, jedoch nicht einbruchsicher. Der Vermieter übernimmt keine Haftung für im Fahrzeug oder in der Kofferraumbox befindliche Gegenstände. Wertgegenstände sind beim Verlassen des Fahrzeugs grundsätzlich mitzunehmen. 
Der Vermieter übernimmt keine Haftung für Gegenstände, die nach Rückgabe des Fahrzeugs im Fahrzeug verbleiben. Der Mieter ist verpflichtet, das Fahrzeug vor Rückgabe auf persönliche Gegenstände zu überprüfen.

§13 Pflichten des Mieters
Das Fahrzeug darf ausschließlich vom im Mietvertrag genannten Mieter gefahren werden. Eine Weitergabe an Dritte ist nur mit schriftlicher Zustimmung des Vermieters zulässig. Der Mieter verpflichtet sich, das Fahrzeug sorgfältig zu behandeln, alle gesetzlichen Vorschriften einzuhalten und das Fahrzeug während der gesamten Mietdauer vor Beschädigungen durch Dritte oder unsachgemäße Nutzung zu schützen. Technische oder optische Veränderungen am Fahrzeug, insbesondere Lackierungen oder das Anbringen von Aufklebern, sind unzulässig. Der Mieter erklärt, dass zum Zeitpunkt der Nutzung kein Fahrverbot besteht und das Fahrzeug nicht unter Alkohol- oder Drogeneinfluss geführt wird. Dem Mieter ist bekannt, dass es sich bei dem Fahrzeug um ein besonderes Freizeitfahrzeug mit abweichenden Fahreigenschaften im Vergleich zu einem gewöhnlichen PKW handelt. Der Mieter verpflichtet sich, seine Fahrweise entsprechend anzupassen und das Fahrzeug jederzeit verantwortungsbewusst zu führen. Der Mieter verpflichtet sich, das Fahrzeug ausschließlich entsprechend seiner technischen Auslegung und unter Beachtung der üblichen Betriebs- und Bedienungsregeln zu nutzen. Schäden, die durch unsachgemäße Bedienung, übermäßige Belastung oder eine nicht bestimmungsgemäße Nutzung entstehen, gehen vollständig zu Lasten des Mieters. Der Mieter ist verpflichtet, die Fahrt unverzüglich zu unterbrechen, wenn er sich aus gesundheitlichen, körperlichen oder sonstigen Gründen nicht mehr in der Lage sieht, das Fahrzeug sicher zu führen.

§14 Beifahrer und Mitfahrer
Die Mitnahme von Beifahrern erfolgt ausschließlich auf eigene Verantwortung des Mieters bzw. Fahrers. Grundsätzliche Voraussetzungen für Fahrer und Beifahrer: 
• Mindestalter: 8 Jahre 
• Mindestgröße: 125 cm 
• Maximalgröße: 195 cm 
• Mindestgewicht: 25 kg 
• Maximalgewicht: 120 kg 
• Körperliche Eignung und Fähigkeit, sich jederzeit sicher im Fahrzeug zu halten. 
Der Fahrer entscheidet eigenverantwortlich, welche Person als Beifahrer mitgenommen wird. Er ist allein dafür verantwortlich, dass sowohl er selbst als auch alle Mitfahrer die genannten Voraussetzungen erfüllen und während der gesamten Fahrt ordnungsgemäß gesichert sind. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf Alter, Körpergröße, Körpergewicht, körperliche Verfassung sowie die individuellen Fähigkeiten der jeweiligen Person und die Einhaltung sämtlicher gesetzlicher Vorschriften. Maßgeblich ist stets, dass Fahrer und Beifahrer sicher im Fahrzeug sitzen können und ausreichend Platz sowie Bewegungsfreiheit vorhanden ist. Die Mitnahme von Säuglingen und Kleinkindern, insbesondere in Babyschalen oder vergleichbaren Rückhaltesystemen, ist ausdrücklich untersagt. Der Vermieter übernimmt keine Prüfungspflicht hinsichtlich der Eignung, des Alters, der Körpergröße, des Körpergewichts oder der sicheren sowie gesetzlich zulässigen Beförderung von Fahrern oder Mitfahrern. Eine Mitwirkung, Kenntnisnahme oder Duldung durch den Vermieter begründet keine Haftung. Mit Antritt der Fahrt bestätigt der Mieter, dass er selbst sowie alle Mitfahrer die vorgenannten Voraussetzungen erfüllen, körperlich geeignet sind und die Nutzung des Fahrzeugs eigenverantwortlich erfolgt. Der Mieter stellt den Vermieter von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus der Mitnahme von Beifahrern resultieren, soweit diese nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten des Vermieters beruhen. Der Vermieter ist berechtigt, die Mitnahme von Fahrern oder Beifahrern im Einzelfall zu untersagen, wenn Zweifel an der sicheren oder rechtlich zulässigen Nutzung bestehen. Die Teilnahme von Personen mit körperlichen Einschränkungen oder gesundheitlichen Besonderheiten ist grundsätzlich möglich, sofern die sichere Nutzung des Fahrzeugs gewährleistet ist. Voraussetzung ist, dass die betreffende Person in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu bedienen oder sich als Mitfahrer jederzeit sicher im Fahrzeug zu halten. Die Entscheidung über die Teilnahme erfolgt im Einzelfall. Der Mieter ist verpflichtet, vor Fahrtantritt eigenverantwortlich zu prüfen, ob die persönlichen Voraussetzungen für eine sichere Nutzung des Fahrzeugs gegeben sind. Der Vermieter übernimmt keine Prüfungspflicht hinsichtlich der individuellen Eignung und ist berechtigt, die Teilnahme im Einzelfall zu untersagen, wenn Zweifel an der sicheren oder rechtlich zulässigen Nutzung bestehen. Unabhängig von den vorstehenden Regelungen sind sämtliche gesetzlichen Vorschriften, insbesondere zur Beförderung von Personen und zur Sicherung von Mitfahrern, zwingend einzuhalten. Der Mieter ist allein dafür verantwortlich, sich vor Fahrtantritt über die jeweils geltenden gesetzlichen Anforderungen zu informieren und diese einzuhalten.

§15 Fahrzeugklassen

Buchungen sowie ausgestellte Gutscheine beziehen sich grundsätzlich auf eine bestimmte Fahrzeugklasse und nicht auf ein einzelnes Fahrzeugmodell. Der Vermieter ist berechtigt, innerhalb der gebuchten Fahrzeugklasse ein gleichwertiges oder technisch vergleichbares Fahrzeug zur Verfügung zu stellen. Ein Anspruch auf ein bestimmtes Fahrzeugmodell besteht nicht. Upgrades oder Downgrades in andere Fahrzeugklassen sind grundsätzlich ausgeschlossen und nur nach vorheriger Absprache sowie gegebenenfalls gegen Aufpreis möglich. Die jeweils aktuellen Fahrzeugklassen sowie die darin enthaltenen Fahrzeuge ergeben sich aus der Fahrzeugbeschreibung auf der Website sowie aus dem Mietvertrag. Der Vermieter ist berechtigt, Fahrzeugklassen zu erweitern, zu ändern oder Fahrzeuge innerhalb einer Fahrzeugklasse auszutauschen. Bereits gebuchte Leistungen bleiben hiervon unberührt. Aktuelle Fahrzeugklasse(n): „Buggy-Klasse 1“ mit dem/den Fahrzeug(en):
Renli 1100 Buggy

§16 Treibstoff
Das Fahrzeug wird bei Übergabe vollgetankt übergeben und muss bei Rückgabe ebenfalls vollgetankt sein. Es darf ausschließlich der für das jeweilige Fahrzeug zugelassene Kraftstoff verwendet werden. Die zulässigen Kraftstoffe ergeben sich aus der Fahrzeugbeschreibung im Mietvertrag sowie aus den nachfolgenden fahrzeugspezifischen Regelungen. Die Verwendung eines nicht zugelassenen Kraftstoffs ist untersagt. Schäden durch falsche Betankung gehen vollständig zu Lasten des Mieters. Ein Tankbeleg ist bei Rückgabe vorzulegen. 
Fahrzeug(e) der „Buggy-Klasse 1“: 
• Renli 1100 Buggy:
Zulässige Kraftstoffe: Super (E5), Super Plus, Ultimate 102, V-Power Racing
NICHT zulässige Kraftstoffe: Diesel, Super E10

§17 Haftung des Mieters

Die Nutzung des Fahrzeugs erfolgt auf eigene Gefahr und eigene Verantwortung des Mieters. Der Mieter haftet für alle während der Mietzeit entstehenden Schäden am Fahrzeug, soweit diese durch ihn selbst oder durch Dritte verursacht werden. Der Mieter trägt die Kosten eines Schadens bis zu einem Betrag von 1.500 Euro pro Schadensfall. Für darüber hinausgehende Schäden besteht eine Haftpflicht- bzw. Kaskoversicherung entsprechend den jeweiligen Versicherungsbedingungen.
Ein Anspruch auf Versicherungsleistung besteht jedoch nur im Rahmen der jeweiligen Versicherungsbedingungen. Die Haftungsbegrenzung gilt nicht bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten, bei Fahrten unter Alkohol- oder Drogeneinfluss sowie bei Verstößen gegen die vertraglich vereinbarten Nutzungsbedingungen, insbesondere bei einer unzulässigen Überlassung des Fahrzeugs an Dritte. In diesen Fällen kann die vereinbarte Haftungsbegrenzung entfallen, soweit dies gesetzlich zulässig ist

§18 Haftung des Vermieters
Der Vermieter haftet für Schäden des Mieters nur bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Vermieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit bleibt unberührt.

§19 Technische Defekte und Nutzungseinschränkungen
Defekte oder Einschränkungen der Nutzung sind dem Vermieter unverzüglich mitzuteilen. Kann das Fahrzeug aufgrund eines erheblichen technischen Defekts nicht weiter genutzt werden, wird die Miete anteilig erstattet, sofern der Defekt nicht durch den Mieter verursacht wurde. Ein Anspruch auf Minderung oder Erstattung besteht nur bei erheblichen technischen Mängeln, die die Nutzung des Fahrzeugs wesentlich beeinträchtigen und nicht durch den Mieter verursacht wurden. Bei auftretenden technischen Problemen hat der Mieter die Nutzung des Fahrzeugs unverzüglich zu unterbrechen und den Vermieter zu informieren. Ein Anspruch auf ein Ersatzfahrzeug besteht nicht. Dies gilt auch bei technischen Defekten oder Nutzungseinschränkungen.

§20 Unfälle oder Schäden

Im Falle eines Unfalls ist der Mieter verpflichtet, die Unfallstelle zu sichern, Fotos anzufertigen, die Daten der Beteiligten aufzunehmen und den Vermieter unverzüglich zu informieren. Bei einem Umkippen des Fahrzeugs darf der Motor nicht erneut gestartet werden, da hierdurch erhebliche Motorschäden entstehen können. Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter sämtliche während der Mietzeit entstandenen oder erkennbaren Schäden unverzüglich mitzuteilen. Schäden am Motor, Getriebe oder Antriebssystem, die durch Fehlbedienung, unsachgemäßen Gebrauch oder das Missachten der Einweisung entstehen, gehen vollständig zu Lasten des Mieters. Sollte sich das Fahrzeug im Falle einer Panne oder eines technischen Defekts außerhalb des festgelegten zulässigen Nutzungsradius befinden, trägt der Mieter die hierdurch entstehenden zusätzlichen Kosten für Rückholung, Abschleppung oder Transport des Fahrzeugs. Dies gilt unabhängig davon, ob den Mieter an der Panne oder dem technischen Defekt ein Verschulden trifft.

§21 GPS-Ortung

Die Fahrzeuge sind mit einem GPS-Ortungssystem ausgestattet. Der Vermieter ist berechtigt, Standortdaten des Fahrzeugs zu erfassen und einzusehen, soweit dies zur Sicherung des Fahrzeugs, zur Aufklärung von Vertragsverstößen oder zur Durchführung des Mietvertrags erforderlich ist.

§22 Datenschutz und Datenverarbeitung
Der Vermieter verarbeitet personenbezogene Daten des Mieters ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Die Verarbeitung erfolgt ausschließlich zum Zweck der Durchführung des Mietvertrags, der Vertragsabwicklung, der Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen sowie zur Sicherung der vermieteten Fahrzeuge. Personenbezogene Daten können hierbei insbesondere zur Identitätsprüfung, zur Vertragsdurchführung, zur Bearbeitung von Verkehrsverstößen sowie zur Kommunikation mit Behörden verarbeitet und an entsprechende Stellen weitergegeben werden, soweit dies zur Durchführung des Mietverhältnisses erforderlich ist oder eine gesetzliche Verpflichtung besteht. Die Fahrzeuge können mit technischen Systemen zur Fahrzeuglokalisierung ausgestattet sein. Die Verarbeitung der hierbei entstehenden Daten erfolgt ausschließlich zur Sicherung des Fahrzeugs sowie zur ordnungsgemäßen Durchführung des Mietvertrags. Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten, zu den Rechten der betroffenen Personen sowie zu Umfang und Zweck der Datenverarbeitung sind in der Datenschutzerklärung des Vermieters einsehbar.

§23 Verkehrsverstöße und Bußgelder
Der Mieter haftet für sämtliche während der Mietzeit begangenen Verkehrsverstöße und die daraus resultierenden Bußgelder, Gebühren, Bearbeitungskosten und sonstigen Kosten.
Der Vermieter ist berechtigt, die zur Bearbeitung erforderlichen Daten des Mieters an Behörden oder sonstige berechtigte Stellen weiterzugeben. Für die Bearbeitung von Verkehrsverstößen wird eine Bearbeitungspauschale in Höhe von 40 Euro pro Vorgang berechnet. Weitere Gebühren oder Kosten von Behörden oder sonstigen Stellen trägt der Mieter.

§24 Mietzeit und Rückgabe des Fahrzeugs

Das Fahrzeug ist zum vereinbarten Zeitpunkt zurückzugeben. Bei verspäteter Rückgabe wird eine Gebühr von 15,- Euro pro angefangene Viertelstunde berechnet. Entsteht durch eine verspätete Rückgabe ein Buchungsausfall oder eine Verzögerung nachfolgender Buchungen, haftet der Mieter für den daraus entstehenden Schaden. Dies umfasst insbesondere den Ausfall bereits gebuchter Fahrten, notwendige Umbuchungen sowie etwaige zusätzliche Aufwendungen, die dem Vermieter oder nachfolgenden Kunden entstehen. Eine verspätete Abholung des Fahrzeugs durch den Mieter verkürzt die vereinbarte Mietdauer entsprechend. Der vereinbarte Rückgabezeitpunkt bleibt hiervon unberührt. Ein Anspruch auf Verlängerung der Mietzeit besteht nicht. Maßgeblich für Mietbeginn und Mietende ist ausschließlich die im Mietvertrag vereinbarte Uhrzeit. Verzögerungen durch Verkehr, Witterung, Straßensperrungen oder sonstige äußere Umstände liegen außerhalb des Einflussbereichs des Vermieters und begründen keinen Anspruch auf Verlängerung oder Erstattung. Eine vorzeitige Rückgabe des Fahrzeugs berechtigt nicht zu einer anteiligen Rückerstattung des Mietpreises. Eine Änderung des vereinbarten Rückgabezeitpunkts ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Vermieters möglich. Das Fahrzeug ist in ordnungsgemäßem Zustand zurückzugeben. Hierzu gehört insbesondere, dass das Fahrzeug frei von groben Verschmutzungen sowie frei von persönlichen Gegenständen des Mieters ist.

§25 Zusätzliche Kosten

Der Mieter haftet für folgende Kosten, sofern sie während der Mietzeit entstehen: 
• Verlust von Fahrzeugpapieren oder Dokumenten: pauschal 350 Euro
• Verlust eines Fahrzeugschlüssels: pauschal 350 Euro
• Falsche Betankung: volle Schadensübernahme
• Kratzer bis 3 cm: pauschal 150 Euro
• Kratzer ab 3 cm: pauschal 300 Euro
• Nicht vollgetanktes Fahrzeug: Kosten für Kraftstoff zuzüglich 25 Euro Aufwandspauschale
• Stark verschmutztes Fahrzeug: 50 Euro Reinigungspauschale
• Überschreitung der Freikilometer: 0,50 Euro pro Kilometer
• Geöffneter Verbandskasten: 30 Euro
Bei pauschalierten Schadensersatzbeträgen bleibt dem Mieter der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

§26 Gutscheine

Gutscheine können für eine entsprechende Fahrzeugmiete innerhalb der jeweiligen Fahrzeugklasse eingelöst werden. Die Gutscheine sind ein Jahr ab Kaufdatum gültig. Eine Verlängerung der Gültigkeit ist grundsätzlich ausgeschlossen. Eine Barauszahlung des Gutscheinwerts ist ebenso ausgeschlossen. Die tatsächliche Nutzung des Fahrzeugs setzt in jedem Fall den Abschluss eines Mietvertrags sowie die Anerkennung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen voraus. Der Besitz eines Gutscheins allein begründet keinen Anspruch auf die Herausgabe des Fahrzeugs. Gutscheine können in physischer oder digitaler Form ausgegeben werden. Maßgeblich für die Einlösung ist die jeweilige Gutscheinnummer. Der Gutschein ist übertragbar und kann nur einmal eingelöst werden. Der Vermieter übernimmt keine Haftung für Verlust, Diebstahl oder unbefugte Nutzung des Gutscheins.

§27 Fotoverwendung

Der Mieter sowie ein etwaiger Beifahrer können freiwillig zustimmen, dass im Zusammenhang mit der Nutzung des Fahrzeugs Fotos und Bildaufnahmen erstellt werden, auf denen sie erkennbar abgebildet sind. Im Falle einer Zustimmung dürfen diese Aufnahmen vom Vermieter zeitlich, räumlich und inhaltlich unbegrenzt verwendet und veröffentlicht werden, insbesondere auf Websites, in sozialen Medien sowie allgemein zu Werbe- und Marketingzwecken. Die Zustimmung erfolgt freiwillig und muss von jeder betroffenen Person separat erteilt werden. Bei minderjährigen Personen erfolgt die Zustimmung durch den gesetzlichen Vertreter. Gleiches gilt für Bildaufnahmen, die dem Vermieter vom Mieter oder Beifahrer im Nachgang zur Verfügung gestellt werden. Mit der Übersendung solcher Aufnahmen bestätigt der Mieter, dass er über die erforderlichen Rechte zur Weitergabe und Nutzung der Bilder verfügt und keine Rechte Dritter, insbesondere Persönlichkeits- oder Bildrechte, verletzt werden. Der Mieter stellt den Vermieter insoweit von etwaigen Ansprüchen Dritter frei.

§28 Widerrufsrecht
Bei Buchungen mit fest vereinbartem Termin besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB kein Widerrufsrecht.

§29 Schriftform, anwendbares Recht und Gerichtsstand
Nebenabreden zu diesem Vertrag bestehen nicht. Änderungen oder Ergänzungen des Mietvertrags sowie dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform und müssen bei Vertragsschluss schriftlich festgehalten werden. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Erfüllungsort für sämtliche Leistungen aus dem Mietvertrag ist Grabenstetten, Deutschland. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Mietverhältnis ist, soweit gesetzlich zulässig, Reutlingen.

§30 Höhere Gewalt, Fahrzeugausfall und Einstellung des Geschäftsbetriebs
Kann ein gebuchter Termin aufgrund unvorhersehbarer Ereignisse wie technischen Defekten, Unfall, höherer Gewalt, behördlicher Anordnungen oder sonstiger vom Vermieter nicht zu vertretender Umstände nicht durchgeführt werden, wird dem Mieter ein Ersatztermin angeboten. Ein Anspruch auf Schadensersatz besteht nicht. Eine darüber hinausgehende Haftung des Vermieters, insbesondere für Anreise-, Unterkunfts-, Flug-, Zeit- oder sonstige Aufwendungen des Mieters oder Dritter, ist ausgeschlossen. Im Falle einer dauerhaften Einstellung des Geschäftsbetriebs besteht kein Anspruch auf Durchführung der gebuchten Leistung. Bereits gezahlte Mietpreise sowie noch gültige Gutscheine werden erstattet. Maßgeblich ist hierbei die jeweilige gesetzliche Verjährungsfrist.

§31 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.

§32 Urheberrechtlicher Hinweis
Die Inhalte dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen wurden individuell für ALBBUGGY.de erstellt und sind urheberrechtlich geschützt. Eine Übernahme, Vervielfältigung oder gewerbliche Nutzung dieser Texte – auch auszugsweise – ist ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Rechteinhabers nicht gestattet. Jede unberechtigte Nutzung stellt eine Urheberrechtsverletzung dar und wird konsequent rechtlich verfolgt. Zivilrechtliche Ansprüche sowie gegebenenfalls strafrechtliche Schritte bleiben ausdrücklich vorbehalten.